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FAQ/Rechte

Häufig gestellte Fragen
Wann droht Verjährung?

Betroffene Fahrzeugbesitzer sollten beachten, dass sie nicht beliebig lange warten können, da Ansprüche verjähren. Auch können bestimmte Fristen bereits abgelaufen sein.

Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Nachbesserung oder auch Schadensersatz wegen eines Sachmangels) können grundsätzlich bis maximal zwei Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags geltend gemacht werden.

Wenn ein Schadensersatzanspruch zum Beispiel mit mit einem Delikt (strafrechtlich relevante Handlung) begründet wird gelten wieder andere Fristen.

Wer zahlt den Rechtsanwalt?

Auch hierzu beraten wir Sie kostenlos.
In der Regel treffen die Kosten den Autohersteller, der getäuscht hat.

Wenn es um Käuferrechte (Autorückgabe, Nachbesserung, Schadensersatz etc.) wegen eines betroffenen Dieselfahrzeugs geht, dann reicht ein Verkehrsrechtsschutz aus.
Auch in einer Privatrechtschutzversicherung ist meist auch ein Verkehrsrechtschutz enthalten.

Wir beraten Sie auch hierzu kostenlos, was von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen wird.

Wie viel Schadensersatz können Betroffene überhaupt geltend machen?


Käufer- und Anlegerrechte in Deutschland sollen vor Schäden bewahren. Grob umrissen sollen Schadensersatzansprüche den Betroffenen so stellen, „als wäre nichts passiert“. Daher zielt das deutsche Recht in erster Linie darauf ab, den Schaden oder die Abweichung zu beheben. Wenn Schadensersatzansprüche bestehen, dann orientiert sich deren Höhe am entstandenen Schaden (beispielsweise verringerte Wiederverkaufswerte, Folgekosten des Mangels).

 
Wie die Situation bei Ihnen ist erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch - rufen Sie uns einfach an.


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